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Startseite : Gesund am Arbeitsplatz : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Unfallversicherer gründen neuen Spitzenverband: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Interessen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden seit dem 1. Juni 2007 durch einen gemeinsamen Spitzenverband vertreten. Durch Fusion des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) – beide Mitglied im DFPG - ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) entstanden.
Der neue Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, der rund 900 Mitarbeiter an verschiedenen Standorten beschäftigt, wird die Arbeit in den Bereichen Prävention und Rehabilitation, Forschung, Bildung und Kommunikation koordinieren. Darüber hinaus wird er für seine Mitglieder Verträge mit medizinischen Leistungserbringern abschließen.
Die Mitglieder der DGUV versichern mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, öffentliche Arbeitgeber und Unternehmer durch ihre Leistungen von der Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten freizustellen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Mit der Fusion werde der Weg frei für einen ganzheitlichen Präventionsansatz, der die Sicherheit und Gesundheit in der Kita, in der Schule, an der Universität, am Arbeitsplatz und im Ehrenamt umfasst, so die an der Fusion beteiligten Partnerverbände.
Die Unfallversicherungsträger lehnen Pläne der Politik, den neuen Spitzenverband in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verwandeln, ab. Die nun fusionierten Verbände haben sich dafür ausgesprochen, die Rechtsform eines eingetragenen Vereins beizubehalten. Die einzelnen Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die auch gegenüber Dritten unmittelbar wirkendes Recht umsetzen, zum Beispiel in Form von Rentenbescheiden. In dem gemeinsamen Dachverband jedoch sehen sie eine Plattform, die gerade nicht staatliches Handeln vollzieht, sondern die Interessen der Mitgliedsorganisationen in demokratischer Willensbildung ermittelt, koordiniert und auch gegenüber der Politik vertritt.
(Eingestellt am 19.06.2007 von Bettina Berg; Quelle: DGUV)
Seite erstellt am: 19.06.2007 12:20:00
Inhalte eingestellt von: Bettina Berg


